Bergekostenvorsorge
Das Leistungspaket im Überblick
Leistungsumfang Bergungskostenvorsorge
Deckung der Such- und Bergekosten der Boden- und Flugrettung aus Berg- oder Wassernot bis zu einem Höchstbetrag von 25.000,- Euro pro Person, weltweit.
Inkludiert sind Hilfeleistungen auf Pisten und bei Flugsportarten (keine Rückholkosten).
Begünstigter Bergungskostenvorsorge
Der Schutz gilt für den Einzahler, dessen Ehegatte/in oder im gemeinsamen Haushalt gemeldete Lebenspartner/in sowie Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Die Nationalität ist nicht relevant - auch Personen aus dem Ausland können eine Bergungskostenvorsorge abschließen.
Dauer der Bergungskostenvorsorge
Die Gültigkeit beginnt mit dem der Einzahlung des Fördererbeitrags folgenden Tag und gilt für ein Jahr. Die Mitgliedschaft endet automatisch, sofern der Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr nicht eingezahlt wird - es bedarf keiner gesonderten Kündigung.