Wer zahlt die Bergung?

Versicherungsschutz bei jedem anders

Sie lieben es, Ihre Freizeit in der Natur zu verbringen? Wandern in den Bergen, alpine Touren oder eine Mountainbiketour gehören für Sie zum Leben oder zum Urlaub einfach dazu? Gerade bei Freizeitunfällen sind Bergungskosten selbst zu tragen. Es ist daher wichtig, sich in der Freizeit für den „Fall der Fälle“ mit dem richtigen Versicherungsschutz abzusichern.

"Die Bergungskosten und die Kosten der Beförderung bis ins Tal werden bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik nicht ersetzt", heißt es eindeutig und unmissverständlich in Paragraph 131, Absatz 4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes.

Gerade in den Bergen können die Rettungskosten schnell einmal mehrere tausend Euro ausmachen, gerade wenn ein Hubschrauber zum Einsatz kommt. Das stellt eine zusätzliche finanzielle Belastung zu den Schmerzen nach einem Unfall dar.

Ob Versicherung über die Bergrettung (Förderermitgliedschaft), ÖAMTC, Kreditkarte, Unfallversicherung oder Sportverein: Wichtig ist die Klausel mit den Bergungskosten, denn diese Kosten können sonst gar nicht oder nur teilweise gedeckt sein.

Die Bergrettung Vorarlberg empfiehlt sich genau zu informieren, um sicherzugehen, welche Leistungen abgedeckt sind - im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Versicherer. Eine günstige Möglichkeit ist eine Fördermitgliedschaft bei der Bergrettung. Ab EUR 32,- jährlich hat die ganze Familie (!) für Such- und Bergungskosten vorgesorgt.

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