Flugretter

Zur Zulassung als Flugretter für den Bereich der Flugrettung des ÖBRD-Land Vorarlberg müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • aktiver Alpinausbilder
  • mehrjährige aktive Ausbildertätigkeit auf Gebietsstellen- und Landesleitungsebene
  • abgeschlossene Ausbildung zum Notfallsanitäter oder abgeschlossene Ausbildung zum diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger mit Fachdiplom Anästhesie/Intensiv
  • darüber hinausgehende flugrettungsrelevante Eignungstests (Assessments) und deren positive Absolvierung müssen vom Flugrettungsreferat festgelegt werden
  • die berufliche Situation der Bewerber muss die nötige Diensteinteilung als Flugretter ermöglichen

Zum Erhalt der Flugretter-Berechtigung ist auch der aktive Verbleib im Ausbilderkader des ÖBRD-Land Vorarlberg entsprechend der definierten Vorgaben Voraussetzung. Es gilt die Richtlinie „Tätigkeit von BRD-Mitgliedern in der Flugrettung“.

Die darüber hinausgehenden Anforderungen und Vorgangsweisen werden vom Flugrettungsreferat festgelegt.

Logo Generali Logo Lotterien UNIQA