Flugretter

Zur Zulassung als Flugretter für den Bereich der Flugrettung des ÖBRD-Land Vorarlberg müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • aktiver Alpinausbilder
  • mehrjährige aktive Ausbildertätigkeit auf Landesleitungsebene (oder ehemalig Gebietsstellenebene)
  • abgeschlossene Ausbildung zum Notfallsanitäter
  • darüber hinausgehende flugrettungsrelevante Eignungstests (Assessments) und deren positive Absolvierung müssen vom Flugrettungsreferat festgelegt werden
  • die berufliche Situation der Bewerber muss die nötige Diensteinteilung als Flugretter ermöglichen

Zum Erhalt der Flugretter-Berechtigung ist auch der aktive Alpinausbilder entsprechend der entsprechend definierten Vorgaben Voraussetzung. Es gilt die Richtlinie „Tätigkeit von BRD-Mitgliedern in der Flugrettung“.

Die darüber hinausgehenden Anforderungen und Vorgangsweisen werden vom Flugrettungsreferat festgelegt.

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