Flugretter
Zur Zulassung als Flugretter für den Bereich der Flugrettung des ÖBRD-Land Vorarlberg müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- aktiver Alpinausbilder
- mehrjährige aktive Ausbildertätigkeit auf Landesleitungsebene (oder ehemalig Gebietsstellenebene)
- abgeschlossene Ausbildung zum Notfallsanitäter
- darüber hinausgehende flugrettungsrelevante Eignungstests (Assessments) und deren positive Absolvierung müssen vom Flugrettungsreferat festgelegt werden
- die berufliche Situation der Bewerber muss die nötige Diensteinteilung als Flugretter ermöglichen
Zum Erhalt der Flugretter-Berechtigung ist auch der aktive Alpinausbilder entsprechend der entsprechend definierten Vorgaben Voraussetzung. Es gilt die Richtlinie „Tätigkeit von BRD-Mitgliedern in der Flugrettung“.
Die darüber hinausgehenden Anforderungen und Vorgangsweisen werden vom Flugrettungsreferat festgelegt.