Alpinausbilder
Alpinausbilder
Ein Alpinausbilder ist die wichtigste Stütze im Rahmen der Ausbildung auf allen Ebenen. Als Alpinausbilder ist er nicht nur bei Übungen sondern auch im Einsatz als Gruppenleiter bzw. Einsatzleiter für die Sicherheit der ihm anvertrauten Mannschaften verantwortlich. Um den Anforderungen gerecht zu werden, ist nicht nur Führungsqualität sondern vor allem auch eine umfangreiche bergsteigerische Erfahrung erforderlich.
Es kommen daher vor allem jene Mitglieder für diese Tätigkeit in Betracht, welche sich schon vor Beginn der Spezialausbildung das dafür erforderliche Basiswissen durch zahlreiche Bergtouren im Sommer und im Winter erworben haben. Aus diesem Grund wird auch das sichere Klettern von Felstouren im IV. Schwierigkeitsgrad als Mindestkriterium vorgegeben.
Vor Beginn der Ausbildung findet eine Zulassungsprüfung statt. Bei dieser Zulassungsprüfung werden nicht nur die Kenntnisse im Zusammenhang mit der Grundausbildung überprüft, sondern es erfolgt ein persönliches Gespräch zwischen dem Aspiranten und der Prüfungsleitung.
In dem Jahr, in dem das 19. Lebensjahr (ab dem 19. Geburtstag) vollendet wird, kann mit der Ausbildung zum Alpinausbilder begonnen werden. Zur Ausbildung sind nur jene Mitglieder berechtigt, welche die Zulassungsprüfung positiv absolviert haben.
Folgende Kurse müssen von den Anwärtern im Rahmen ihrer Ausbildung positiv abgeschlossen werden, wobei die Reihenfolge der Kurse frei wählbar ist:
- Alpinausbilder Winterkurs
- Alpinausbilder Felskurs
- Alpinausbilder Eiskurs
- Einsatzleiterseminar (findet alle 2 Jahre statt)
Co-Ausbilder
Nach Abschluss der 3 technischen Kurse muss der Ausbilderanwärter bei einem Anwärter-Winterkurs und bei einem Anwärter-Sommerkurs (Fels- oder Eiskurs) als Co-Ausbilder tätig sein. Die Ausbildung zum Alpinausbilder ist erst nach dem Besuch und dem positiven Abschluss der oben genannten technischen Kurse, des Einsatzleiterseminars und der zweimaligen Tätigkeit als Co-Ausbilder abgeschlossen.
Die Ausbildung muss binnen 4 Jahren abgeschlossen werden. Ansonsten gelten die bereits besuchten Kurse als verfallen und müssen wiederholt werden.