Flugretter

Tätigkeit als Flugretter

Um als Flugretter tätig werden zu können, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • positiv abgeschlossene HEMS-Crewmember Ausbildung bei einem zugelassenen Ausbildungsbetrieb
  • aktive Alpinausbildertätigkeit lt. den gültigen Ausbildungsrichtlinien der Vorarlberger Bergrettung
  • Es ist erwünscht, dass Flugretter speziell bei AAB-Kursen als Ausbilder tätig sind.
  • Einweisung an unseren Stützpunkten und Supervisionsflüge, wie dies im gemeinsam vereinbarten Stützpunktmanual vorgesehen ist.
  • aktiver Status als Notfallsanitäter nach dem Sanitätergesetz
  • positive Absolvierung der nach dem gemeinsam vereinbarten Stützpunkt Manual vorgegebenen jährlichen Fortbildungen
  • Der Flugretter hat monatlich mindestens 3 mögliche Diensttermine anzumelden.
  • Bei Bedarf ist eine Mitarbeit in der medizinischen Ausbildung der Bergrettungsmitglieder im Ausmaß von max. 1 Tag pro Jahr vorgesehen.
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