Flugretter
Tätigkeit als Flugretter
Um als Flugretter tätig werden zu können, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- positiv abgeschlossene HEMS-Crewmember Ausbildung bei einem zugelassenen Ausbildungsbetrieb
- aktive Alpinausbildertätigkeit lt. den gültigen Ausbildungsrichtlinien der Vorarlberger Bergrettung
- Es ist erwünscht, dass Flugretter speziell bei AAB-Kursen als Ausbilder tätig sind.
- Einweisung an unseren Stützpunkten und Supervisionsflüge, wie dies im gemeinsam vereinbarten Stützpunktmanual vorgesehen ist.
- aktiver Status als Notfallsanitäter nach dem Sanitätergesetz
- positive Absolvierung der nach dem gemeinsam vereinbarten Stützpunkt Manual vorgegebenen jährlichen Fortbildungen
- Der Flugretter hat monatlich mindestens 3 mögliche Diensttermine anzumelden.
- Bei Bedarf ist eine Mitarbeit in der medizinischen Ausbildung der Bergrettungsmitglieder im Ausmaß von max. 1 Tag pro Jahr vorgesehen.