Gallus1 startet Winterbetrieb

Für den Notarzthubschrauber Gallus1 beginnt der Winterbetrieb.

Am Arlberg beginnt am Wochenende die Skisaison - und damit auch der Betrieb für den Saison-Notarzthubschrauber "Gallus 1″.

Der Winterstützpunkt in Zürs ist neben dem Ganzjahresstützpunkt in Nenzing (Christophorus 8) unentbehrlich für ein flächendeckendes Notarztsystem in Vorarlberg, um die steigende Anzahl von Einsätzen über die Wintermonate bewältigen zu können. Über 360-mal flog der Notarzthubschrauber Gallus 1 vorige Saison verletze Wintersportler in umliegende Kliniken. Sport- und Freizeitunfälle bildeten somit mit über 80 Prozent die häufigste Einsatzursache für den Gallus 1. Bei den Einsätzen handelt es sich neben Pisteneinsätzen auch um Lawineneinsätze und Bergungen von Personen aus unwegsamen Gelände.

Organisation des Rettungsbetriebes von Gallus 1

Das Land Vorarlberg hat die Organisation und den Betrieb der Flugrettung der Vorarlberger Bergrettung übertragen. Gallus 1 ist ein Notarzthubschrauber, der aufgrund der Tatsache entstanden ist, dass im Winter ein gegenüber dem Sommer stark erhöhtes Einsatzaufkommen, vor allem in den Wintersportorten, zu bewältigen ist. Verunglückte Wintersportler harren auf den Pisten, an den Rodelbahnen oder im freien Gelände auf Rettung. Von seinem Stützpunkt bei Zürs aus geht es für den bedarfsorientierten Notarzthubschrauber Gallus 1 zu Rettungseinsätzen im alpinen Gelände. Unterstützt wird die Bergrettung von Wucher Helicopter, die das Fluggerät (EC 135) samt Piloten und den Stützpunkt in Zürs stellen. Die Bergrettung stellt Notärzte, Flugretter sowie das medizinische Equipment. Eine optimale und schnelle notfallmedizinische Versorgung verunglückter Personen ist somit gewährleistet. Die Verrechnung der Gallus 1-Einsätze wird ebenfalls von der Bergrettung vorgenommen.

Wer zahlt die Bergung?

"Die Bergungskosten und die Kosten der Beförderung bis ins Tal werden bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik nicht ersetzt", heißt es eindeutig und unmissverständlich in Paragraph 131, Absatz 4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes. Gerade in den Bergen können die Rettungskosten schnell einmal mehrere tausend Euro ausmachen - eine zusätzliche finanzielle Belastung zu den Schmerzen nach einem Unfall. Ob Versicherung über die Bergrettung, ÖAMTC, Kreditkarte, Unfallversicherung oder Sportverein: Wichtig ist die Klausel mit den Bergungskosten, denn diese Kosten können sonst gar nicht oder nur teilweise gedeckt sein. Die Bergrettung empfiehlt sich genau zu informieren, um sicherzugehen, welche Leistungen abgedeckt sind - im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Versicherer. Eine günstige Möglichkeit ist eine Fördermitgliedschaft bei der Bergrettung. Ab 28 Euro jährlich hat die ganze Familie (!) für Such- und Bergungskosten vorgesorgt.

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